Neuer Job, wunderbar und wie geht es weiter?
Die Freude ist groß, Sie haben das Vorstellungsgespräch ohne Probleme überstanden, es geht jetzt ins Eingemachte. Sie sind sich mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber einig, dass ein gegenseitiges Arbeitsverhältnis entstehen soll.
Das gilt nicht zuletzt für das Arbeitsentgelt. Woraus sich Ihr zukünftiges Gehalt in welcher Höhe ergeben kann, hängt von vielen Faktoren ab. Haben Sie sich auf ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geeinigt?
Eine ganz wichtige Frage.
Wie lange ist eigentlich Ihre Probezeit? Welches sind Ihre zukünftigen Arbeitsaufgaben (Arbeitsplatzbeschreibung)? Welche Vergütung (Arbeitsentgeld, Stundenlohn, Gehalt) wurde vereinbart? In welcher Zeit und an welchem Ort müssen Sie Ihre Arbeitsleistung erbringen? Alles das sollte in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt sein.
Oft sind wesentliche Bedingungen eines Arbeitsvertrags schon in einem Tarifvertrag (Gewerkschaften und Arbeitgeber) festgelegt worden, manchmal müssen Sie das aber auch selbst vereinbaren.